Steuerberechnungen


Überblick


Viele Länder haben unterschiedliche Methoden für die Berechnung von wertabhängigen Steuern auf den Umsatz. Daher ist eine gewisse Flexibilität in der Konfiguration vorgesehen, wie diese automatischen Berechnungen durchgeführt werden und auf welche Hauptbuchkonten die entsprechenden Buchungen vorgenommen werden. Falls alles andere fehlschlägt, können immer noch die Steuersätze in jede Rechnungs- oder Gutschriftsposition eingegeben werden. Verschiedene unterschiedliche Steuersätze können einzeln auf jede einzelne Position angewendet werden und einige Sätze können compound on top von vorherigen Steuern berechnet werden. Die automatische Berechnung der Steuern funktioniert auf der Basis von:

  1. Wo die Kunden-Niederlassung ist, die die Rechnung empfängt - Jede Kunden-Niederlassung ist zugehörig zu einer bestimmten Steuergruppe. Es ist die Steuergruppe, welche bestimmt was für Steuern auf den Umsatz angewendet werden.
  1. Was für ein Material zu berechnen ist - beispielsweise gibt es in vielen Ländern verminderte Steuersätze auf Artikel des Grundbedarfes - jedes Material ist zugehörig zu einer bestimmten "Steuerkategorie".
  1. Von wo aus die Materialien versandt werden, das heißt von welchem Lager aus. Die Steuerbehörden der meisten Länder verlangen, dass auf Lieferungen innerhalb des Landes Steuern berechnet werden - Mehrwertsteuer, Verkaufssteuer oder was immer. Der Ort, von dem Waren oder Dienstleistungen erbracht werden, hat eine Steuerregelung. Die Steuerregelung des Lagerortes bestimmt in Verbindung mit der Steuergruppe der Kundenniederlassung und der Steuerkategorie des Materials die anzuwendenden Steuersätze.

Steuern einrichten



Beispiel 1: Eine Verkaufssteuer innerhalb eines Steuerstandortes - zwei Steuerkategorien

An den meisten Steuerstandorten gibt es nur zwei Steuersätze mit nehmen wir an 0% und 10%. Verkäufe an Exportkunden werden nicht besteuert, weil sie steuerbefreit sind. Wenn das Unternehmen nur innerhalb eines Landes tätig ist, ist die Sache ziemlich einfach. Waren, die steuerfrei gehandelt werden, werden im Stammsatz einer Steuerkategorie "nicht besteuert" zugeordnet, alle anderen werden im Stammsatz der Steuerkategorie "normal besteuert" zugeordnet. Zwei Steuerschlüssel werden eingerichtet einer für das Inland, der andere für Export. Eine Steuergruppe wird eingerichtet für inländische Kunden und eine für Exportkunden. Diese Steuergruppen werden jeweils in den Niederlassungsdaten der Kunden eingetragen. Die Betriebsstätte wird mit der Steuerregelung des Landes eingerichtet. Nun werden die Prozentsätze für den Steuerschlüssel Export auf 0% eingestellt, für den Steuerschlüssel Inland wird für die normal besteuerte Steuerkategorie 10%, für die nicht besteuerte 0% eingestellt.

Beispiel 2: Verkauf innerhalb eines Steuerstandortes - drei Steuerkategorien

Nehmen wir an: 0% für Nahrungsmittel, 5% für Kleidung, 10% für alle anderen Waren. Die Steuerkategorien "Nahrung", "Kleidung" und "Sonstige" werden eingerichtet und in den Stammdaten der Materialien hinterlegt. Ein Steuerschlüssel für den Steuerstandort wird eingerichtet und die Prozentsätze für die steuerbaren Lieferungen eingestellt: Nahrung: 0%, Kleidung: 5% und Sonstige: 10%.

Beispiel 3: Verkauf zwischen zwei Steuerstandorten - drei Steuerkategorien

Das Unternehmen hat eine Betriebsstätte A an einem Steuerstandort oder Bundesland mit einer Steuerbehörde (Steuerschlüssel A) wie im Beispiel 1 oben mit zwei Steuersätzen und eine Betriebsstätte B an einem Steuerstandort (Steuerschlüssel B) wie im Beispiel 2 oben. Prozentsätze müssen für die Lieferungen von jeder Betriebsstätte zu jedem Steuerstandort des Kunden definiert werden. Dazu erhält jede Betriebsstätte einen Eintrag Steuerregelung, der den eigenen Steuerstandort angibt. In den meisten Fällen bleiben Exporte an einen anderen Steuerstandort (Steuerschlüssel) steuerfrei = 0%. Steuerschlüssel A bekommt für Lieferungen von der Betriebsstätte A für jede der drei Steuerkategorien einen Eintrag, auch wenn nur zwei angewendet werden, dann bekommen eben zwei den selben Prozentsatz. Für Lieferungen von der Betriebsstätte B liegen die Sätze vermutlich bei 0%. Für den Steuerschlüssel B sind die Verhältnisse umgekehrt, hier sind die Lieferungen von Betriebsstätte B steuerlich interessant.

Die verwendete Logik für die Bestimmung des anzuwendenden Prozentsatzes ist folgende:

Die Steuerregelung des Werkes von dem geliefert wird, die Steuerkategorie aus dem Material und die Steuergruppe der Kunden-Niederlassung werden bestimmt. In Abhängigkeit von diesen drei Faktoren gibt die Tabelle taxauthlevels den Steuersatz zurück.

Die Hauptbuchbuchungen bezüglich der berechneten Steuern werden in Übereinstimmung mit den in der Tabelle der Steuerregelungen hinterlegten Konten vorgenommen.

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